Kindergarten Eintritt

Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Die Schulpflicht Ihres Kindes beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert mit der Oberstufe 11 Jahre.

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Mai 2004 bis 30. April 2005 geboren wurden sowie ältere Kinder, die noch keinen Kindergarten besucht haben, treten im August 2009 in den Kindergarten ein.

Sofern es der Entwicklungsstand des Kindes als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege
  • den vorzeitigen Eintritt in den Kindergarten bewilligen, sofern das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat
  • die Rückstellung um ein Jahr anordnen, wenn der allgemeine Entwicklungsstand Schwierigkeiten erwarten lässt, denen nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.
Entsprechende Gesuche sind schriftlich einzureichen an die Schulverwaltung.

Die Anmeldungen für den Eintritt in den 1. Kindergarten wurden im Februar an alle Eltern geschickt. Wer bis heute noch keine persönlich adressierte Anmeldung erhalten hat, meldet dies bitte der Primarschule:

Schulverwaltung Oberglatt
Hofstetterstr. 7
8154 Oberglatt
Tel: 044 852 80 25
E-mail: primarschule@oberglatt.zh.ch

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