Dispensationen

Für unumgängliche dringende Absenzen, welche länger als zwei Tage dauern, ist der Schulleitung ein begründetes schriftliches Gesuch einzureichen.

Im Krankheitsfall ist die Lehrkraft unverzüglich über die Abwesenheit eines Schülers oder einer Schülerin zu informieren. Bleibt ein Kind ohne Entschuldigung der Schule fern, so ist die Primarschulpflege befugt, eine Verwarnung und im Wiederholungsfall eine Busse auszusprechen.