Allgemeines
- Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.
- Der Kindergarten dauert in der Regel zwei Jahre.
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Aufnahme / Austritte
- In den Kindergarten werden Kinder aufgenommen, die das 4. Altersjahr bis am 30. April des Eintrittsjahres vollendet haben.
- Vorzeitige Aufnahmen sind für Kinder, die das 4. Altersjahr bis am 31. Juli des Eintrittsjahres vollendet haben, mittels schulpsychologischer Abklärung möglich.
- Eine Rückstellung um ein Jahr ist nur mit ärztlichem Zeugnis möglich und wenn der Entwicklungsstand Schwierigkeiten im Kindergarten erwarten lässt.
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Schülerzuteilung
Nebst dem Wohnort werden folgende Zuteilungskriterien berücksichtigt:
- Ausgeglichene Klassengrössen in allen Abteilungen
- Anteil Knaben / Mädchen
- Gleichmässige Aufteilung fremdsprachiger Kinder mit geringen Deutschkenntnissen
- Verhältnis zwischen „kleinen“ und „grossen“ Kindern (1. bzw. 2. Kindergartenjahr)
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Sonderpädagogik & Fördermassnahmen
- Verläuft die Entwicklung eines Kindes nicht altersgemäss, kann die Kindergartenlehrkraft, im Einverständnis mit den Eltern, eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst beantragen.
- Die Schulpflege veranlasst jährlich einen Reihenuntersuch durch Logopädinnen / Logopäden und Therapeutinnen / Therapeuten für Psychomotorik. Im Bedarfsfall und nach Möglichkeit erhalten die Kinder mit dem Einverständnis der Eltern logopädische oder psychomotorische Therapie.
- Kinder mit auffälligen Sprachstörungen können, nach erfolgter logopädischer und schulpsychologischer Abklärung, den Sprachheilkindergarten besuchen.
- Zeitweise ist eine Schulische Heilpädagogin / ein Schulischer Heilpädagoge im Kindergarten anwesend. An diesem Tag können die Kinder besonders intensiv betreut und gefördert werden.
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